In der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV; zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) geändert) sind durch den Gesetzgeber einige Anpassungen vorgenommen worden. Die novellierte StBVV bestimmt nun, dass in außergerichtlichen Angelegenheiten auch
eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.
Die niedrigere Vergütung muss allerdings in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (vgl. § 4 Abs. 3 StBVV n.F.). Eine Neuerung ist, dass Steuerberater ihre Mandanten nun in Textform darauf hinweisen müssen, dass eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann. Dieser Hinweis muss in Textform erfolgen (vgl. § 4 Abs. 4 StBVV n.F.).
Gemäß § 4 Abs. 1 StBVV kann auch eine höhere als die gesetzliche Vergütung schriftlich vereinbart werden.